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Richtlinien - Haltung und Fütterung
Die Richtlinien enthalten die Kriterien über die Haltung,
Fütterung, Transport usw. der Tiere auf NEULAND - Höfen.
Es gibt diese Richtlinien für Schweine, Rinder, Schafe,
Legehennen und Mastgeflügel. Der Schwerpunkt der Richtlinien
liegt auf der artgerechten Tierhaltung.
Im Unterschied zu Betrieben des ökologischen Landbaus, muss
bei NEULAND kein ökologisches Futter verwendet werden. Die
Grundsätze für alle Tierarten:
Stroh
Spalten- oder Lochböden sind nicht erlaubt.
Die Tiere liegen auf Einstreu; dadurch entsteht ökologisch
wertvoller Festmist und keine Gülle.
Auslauf
Allen Tieren steht ganzjährig ein Auslauf zur Verfügung.
Kühe auf Stroh
Schwein auf der Weide
Anbindung
Jede Anbindung und / oder andere dauerhafte Fixierung ist
nicht erlaubt.
Futter
Nur heimische Futtermittel sind erlaubt; damit wird der
Import von Futtermitteln (vorwiegend Sojaschrot)
ausgeschlossen; tierische Futtermittel wie Fisch- oder
Tiermehl sind verboten. Ebenso sind Antibiotika oder andere
Leistungsförderer untersagt.
Eine Kuh frisst Heu
Gentechnik
Gentechnik darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung
(z.B. gentechnisch veränderter Mais) eingesetzt werden.
Bäuerliche Landwirtschaft
Bestands- und Flächenobergrenzen (z.B. max. 650 Mastschweine
pro Betrieb) verhindern, dass Großbetriebe die Vermarktung
dominieren.
Diese Kriterien gelten stets für den gesamten Betrieb, für
alle Tiere und ganzjährig. Eine Teilumstellung von z.B.
einer Stallabteil ist nicht möglich.