Richtlinien - Haltung und Fütterung
Die Richtlinien enthalten die Kriterien über die
Haltung, Fütterung, Transport usw. der Tiere auf NEULAND - Höfen.
Es
gibt diese Richtlinien für Schweine, Rinder, Schafe, Legehennen und
Mastgeflügel. Der Schwerpunkt der Richtlinien liegt auf der
artgerechten Tierhaltung.
Im Unterschied zu Betrieben des ökologischen
Landbaus, muss bei NEULAND kein ökologisches Futter verwendet werden.
Die Grundsätze für alle Tierarten: |
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Stroh
Spalten- oder Lochböden sind nicht
erlaubt. Die Tiere liegen auf Einstreu; dadurch entsteht
ökologisch wertvoller Festmist und keine Gülle.
Auslauf
Allen Tieren steht ganzjährig
ein Auslauf zur Verfügung.
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Kühe auf Stroh |
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Schwein auf der Weide |
Anbindung
Jede
Anbindung und / oder andere
dauerhafte Fixierung ist nicht erlaubt.
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Futter
Nur heimische Futtermittel sind erlaubt; damit wird der Import von
Futtermitteln (vorwiegend Sojaschrot) ausgeschlossen; tierische
Futtermittel wie Fisch- oder Tiermehl sind verboten. Ebenso sind
Antibiotika oder andere Leistungsförderer untersagt. |
Eine Kuh frisst Heu |
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Gentechnik
Gentechnik
darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung (z.B.
gentechnisch veränderter Mais) eingesetzt werden.
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Bäuerliche Landwirtschaft
Bestands- und Flächenobergrenzen (z.B. max. 650 Mastschweine pro Betrieb)
verhindern, dass Großbetriebe die Vermarktung dominieren.
Diese Kriterien gelten stets für den gesamten Betrieb, für alle
Tiere und ganzjährig. Eine Teilumstellung von z.B. einer Stallabteil
ist nicht möglich.
Die Informationen auf dieser Seite sind www.neuland-fleisch.de entnommen. |
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